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dbv fordert Wissenschaftsschranke und Recht auf E-Book-Lizenzen

Berlin/Frankfurt am Main. Anlässlich der Vorstellung des aktuellen „Berichts zur Lage der Bibliotheken“ hat der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) das Recht auf E-Book-Lizenzen in Öffentlichen Bibliotheken und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht für die Nutzer in wissenschaftlichen Bibliotheken gefordert. In dem Bericht, der jährlich erscheint, fasst der Verband seine zentralen Forderungen zusammen. Diesmal sind das: Recht auf Lizenzen für digitale Medien und Sicherung des Datenschutzes in Bibliotheken, zeitgemäße Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Arbeit in Bibliotheken, geänderte Rahmenbedingungen für die Sonntagsöffnung und mehr Unterstützung für Medien und Bildungsangebote in Öffentlichen Bibliotheken.

 

Moderne Wissenschaft ist ohne elektronische Medien unvorstellbar. Dozenten stellen ihre Lehrmaterialien für die Studierenden in elektronischen Semesterapparaten zusammen. Forscher publizieren in elektronischen Fachzeitschriften und sammeln ihre Ergebnisse in riesigen digitalen Datenbanken. Allerdings würden, so der dbv, die Regelungen im Urheberrechtsgesetz dieser Situation nicht gerecht, indem Studierende und Forscher Werke in Bibliotheken nur unter analogen Bedingungen nutzen können. Beispielsweise darf der Bibliotheksnutzer ein Buch, das die Bibliothek physisch besitzt und digitalisiert hat, an einem Bildschirm lesen und auf Papier ausdrucken, aber nicht in Teilen elektronisch speichern. „Damit werden die Leseplätze in den wissenschaftlichen Bibliotheken zu nackten Bildschirmansichten. Wie im Mittelalter müssen Studierende und Forscher weiterhin Informationen per Hand abschreiben“, sagt Frank Simon-Ritz, dbv-Verbandsvorsitzender und Direktor der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar. „Wir fordern deshalb eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht, um zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Arbeit der Studierenden und Wissenschaftler zu schaffen“, so Simon-Ritz weiter.

 

In den Öffentlichen Bibliotheken hat sich die Zahl der Entleihungen von E-Books von 3,4 Millionen im Jahr 2012 auf 7,1 Millionen im Jahr 2013 mehr als verdoppelt. Die Nachfrage ist groß und der Mangel in den Öffentlichen Bibliotheken sichtbar: Von den Titeln der Spiegel-Bestsellerliste zum Beispiel ist bei ihnen nur die Hälfte als elektronische Version verfügbar, weil einzelne Verlage ihnen die nötigen Lizenzen für die Ausleihe der Werke verweigern. Begünstigt wird dies laut dbv durch ein veraltetes Urheberrechtsgesetz. Nach geltendem Recht haben Bibliotheken keinen Anspruch darauf, elektronische Medien zu erwerben und anschließend zu verleihen. „ Alle Angebote der Bibliotheken müssen den gesellschaftlichen Entwicklungen und Anforderungen folgen – auch der Weiterentwicklung des Medienmarktes. Deswegen ist es unbedingt notwendig, dass Öffentliche Bibliotheken auch E-Books zur Ausleihe anbieten – das erwarten die Kundinnen und Kunden, aber auch die Auftraggeber aus Politik und Verwaltung“, erklärt Barbara Lison, Vorstandsmitglied im Deutschen Bibliotheksverband und Direktorin der Stadtbibliothek Bremen.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen „Digitalen Agenda 2014-2017“, in dem sich die Bundesregierung zur umfassenden Teilhabe und dem Zugang zu den Chancen der Digitalisierung für alle Menschen bekennt, fordert der Verband eine schnelle Umsetzung seiner Forderungen, damit die Bibliotheken weiterhin ihren öffentlichen Auftrag erfüllen können.

 

Der gesamte "Bericht zur Lage der Bibliotheken" ist auf der Webseite des dbv unter www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/publikationen/Bericht_zur_Lage_2014.pdf  zu finden. (red / 21.10.2014)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 





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