BIB-Pressemitteilung zur Sonntagsöffnung: Öffentliche Bibliotheken müssen öffnen dürfen!

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Der Berufsverband Information Bibliothek e.V. (BIB), der die Interessen der Beschäftigten der bibliothekarischen und Informationsberufe vertritt und sich für die Stärkung und Weiterentwicklung des Bibliotheks- und Informationssektors in der Bundesrepublik Deutschland engagiert, hat sich nach langer und intensiver Diskussion für die Möglichkeit einer Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken und einer dazu erforderlichen Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes ausgesprochen.

Der Berufsverband setzt sich für folgende Gesetzesänderung ein, die die Ausnahmetatbestände für Sonntagsöffnungen von Bibliotheken erweitert:

[...] § 10 Abs.1 Bundesarbeitszeitgesetz

Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden [...]

7. beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und Bibliotheken, [...][1]

Nach Auffassung des Berufsverbandes verdeutlicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 26.11.2014 nachhaltig, wie wichtig eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes ist: Öffentliche Bibliotheken sind Orte der Begegnung, der Kommunikation und der Freizeitgestaltung. Sie sind niedrigschwellig, kommerzfrei, kostenlos zugänglich und deutlich mehr als ‚Ausleihstationen’.

Der Berufsverband Information Bibliothek betont,

  • dass diese zeitgemäße Profilierung der Öffentlichen Bibliotheken bei der Entscheidungsfindung auf politischer und gesetzlicher Ebene Berücksichtigung finden muss,
  • dass die Forderung nach einer Möglichkeit zur Sonntagsöffnung nicht heißt, dass alle Bibliotheken sonntags öffnen und alle Beschäftigten zukünftig sonntags arbeiten müssen,
  • dass ein verbindlich geregelter Anspruch auf einen Ausgleich der sonntags geleisteten Arbeit in Freizeit oder/und Entgelt je nach vor Ort zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung in auf Augenhöhe zu schließenden Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeitregelung ausgehandelt werden muss,
  • dass die politischen, organisatorischen und strukturellen, insbesondere die personellen, finanziellen und strategischen Rahmenbedingungen ausschlaggebend dafür sind, ob, wie, wo, wie oft und wie lange die einzelne Bibliothek sonntags öffnet. Sie sollte allerdings gesetzlich die Möglichkeit erhalten, sonntags zu öffnen.

 

Diskussionsforum eingerichtet

Dem BIB ist die Meinung seiner Mitglieder sehr wichtig. Daher hat der Verband ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem die Möglichkeit besteht, sich zum Thema Sonntagsöffnung intensiv auszutauschen. Das Forum ist nach dem Einloggen auf der Webseite unter

http://www.bib-info.de/login/forum.html?tx_mmforum_pi1[action]=list_topic&tx_mmforum_pi1[fid]=32

erreichbar.

Weitere Informationen zu den vom Bundesverband aufgestellten Bedingungen für eine Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken finden Sie unter

http://www.bib-info.de/verband/positionen/sonntagsoeffnung.html

Für Nachfragen steht Ihnen BIB Bundesvorstandsmitglied Prof. Tom Becker, FH Köln, zur Verfügung. (red / 1.12.2014)

[1]     § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dort heißt es zurzeit:

[...] 7. beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken, [...]

 

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