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Bibliotheksgesetz in Schleswig-Holstein verabschiedet

Bibliotheksgesetz, Schleswig-Holstein
Am 22. Juli 2016 verabschiedete der Landtag von Schleswig-Holstein das Schleswig-Holsteinische Bibliotheksgesetz. Archivfoto: Thomas Eisenkrätzer

 

Schleswig-Holstein hat ein eigenes Bibliotheksgesetz. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Südschlesischem Wählerverbund (SSW) sowie Teilen der Piraten verabschiedete der Landtag am Freitag, 22. Juli 2016, den von Kulturministerin Anke Spoorendonk (SSW) erarbeiten Gesetzentwurf. Nach Angaben des Landesparlaments sollen das Bibliothekswesen auf eine eigenständige Grundlage gestellt und die Bestände dauerhaft gesichert werden.

Die Landesbibliothek wird in diesem Zuge zur Landesoberbehörde benannt, womit sie den Landesoberbehörden des Denkmalschutzes und Archivwesens gleichgestellt ist. Darüber hinaus liefert das Gesetz eine Aufgabenbeschreibung für das System der 160 Öffentlichen Bibliotheken und der 13 Fahrbüchereien des Landes. Der Gesetzestext war im Bildungsausschuss leicht präzisiert worden, um digitalen Veröffentlichungen stärker Rechnung zu tragen.

»Zahnloser Tiger«: CDU lehnt Bibliotheksgesetz ab

Die CDU lehnte das Gesetz ab. FDP und einige Piraten enthielten sich. Die Union sieht in dem Regelwerk einen »zahnlosen Tiger«. Er enthalte für die Kommunen keinerlei Verpflichtungen, die Bibliotheken zu unterstützen, hieß es in der Ersten Lesung im Februar dieses Jahres.

»Schutz und Förderung des Büchereiwesens sind in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins verankert. Gleichwohl stehen unsere Bibliotheken, wie die Kulturarbeit insgesamt, nicht selten ganz oben auf der Liste, wenn in den Städten und Kommunen gespart werden muss«, sagt die kulturpolitische Sprecherin der SSW im Landtag, Jette Walding. »Dabei sind es gerade die Bibliotheken, die wie kaum eine andere Institution eine Vielzahl jener Kriterien erfüllen, die wir uns als Gesellschaft auf die Fahnen schreiben: Als Ort der interkulturellen Kommunikation, als Ort der geistigen Vertiefung in Wissen, Forschung, Literatur, Kultur - barrierefrei, kostenlos und neutral.« Der »unermessliche Stellenewrt« der Bibliothekslandschaft werde mit dem Biobliotheksgesetz gesetzlich manifestiert. Bibliotheken seien die Grundschulen eines lebenslangen Lernens und als solche unersetzlich.

Kritik an dem verabschiedeten Bibliotheksgesetz kam von der CDU-Landtagsfraktion. »Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und SSW zur Halbzeit der Legislaturperiode ein umfassendes Bibliotheksgesetz angekündigt. Nun wurde es kurz vor Toresschluss still und leise verabschiedet«, sagt der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Peter Sönnichsen. Das Gesetz beschreibe lediglich den Ist-Zustand und erreiche darüber hinaus nichts. Kostenträger blieben die Kommunen. »Die zu begrüßende Aufwertung der Landesbibliothek zur Landesoberbehörde wäre auch ohne Gesetz per Verordnung möglich gewesen«, sagt Sönnichsen. Die Beschäftigten im Bibliothekswesen hätten ein Gesetz verdient, das dem Anspruch, nach dem Land und Kommunen gemeinsam für die Kultur verantwortlich sind, gerecht werde.

Eine Analyse des verabschiedeten Bibliotheksgesetzes in Schleswig-Holstein ist in der Oktober-Ausgabe 2016 von BuB erschienen.






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Bibliotheksgesetz in Schleswig-Holstein verabschiedet

Bibliotheksgesetz, Schleswig-Holstein
Am 22. Juli 2016 verabschiedete der Landtag von Schleswig-Holstein das Schleswig-Holsteinische Bibliotheksgesetz. Archivfoto: Thomas Eisenkrätzer

 

Schleswig-Holstein hat ein eigenes Bibliotheksgesetz. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Südschlesischem Wählerverbund (SSW) sowie Teilen der Piraten verabschiedete der Landtag am Freitag, 22. Juli 2016, den von Kulturministerin Anke Spoorendonk (SSW) erarbeiten Gesetzentwurf. Nach Angaben des Landesparlaments sollen das Bibliothekswesen auf eine eigenständige Grundlage gestellt und die Bestände dauerhaft gesichert werden.

Die Landesbibliothek wird in diesem Zuge zur Landesoberbehörde benannt, womit sie den Landesoberbehörden des Denkmalschutzes und Archivwesens gleichgestellt ist. Darüber hinaus liefert das Gesetz eine Aufgabenbeschreibung für das System der 160 Öffentlichen Bibliotheken und der 13 Fahrbüchereien des Landes. Der Gesetzestext war im Bildungsausschuss leicht präzisiert worden, um digitalen Veröffentlichungen stärker Rechnung zu tragen.

»Zahnloser Tiger«: CDU lehnt Bibliotheksgesetz ab

Die CDU lehnte das Gesetz ab. FDP und einige Piraten enthielten sich. Die Union sieht in dem Regelwerk einen »zahnlosen Tiger«. Er enthalte für die Kommunen keinerlei Verpflichtungen, die Bibliotheken zu unterstützen, hieß es in der Ersten Lesung im Februar dieses Jahres.

»Schutz und Förderung des Büchereiwesens sind in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins verankert. Gleichwohl stehen unsere Bibliotheken, wie die Kulturarbeit insgesamt, nicht selten ganz oben auf der Liste, wenn in den Städten und Kommunen gespart werden muss«, sagt die kulturpolitische Sprecherin der SSW im Landtag, Jette Walding. »Dabei sind es gerade die Bibliotheken, die wie kaum eine andere Institution eine Vielzahl jener Kriterien erfüllen, die wir uns als Gesellschaft auf die Fahnen schreiben: Als Ort der interkulturellen Kommunikation, als Ort der geistigen Vertiefung in Wissen, Forschung, Literatur, Kultur - barrierefrei, kostenlos und neutral.« Der »unermessliche Stellenewrt« der Bibliothekslandschaft werde mit dem Biobliotheksgesetz gesetzlich manifestiert. Bibliotheken seien die Grundschulen eines lebenslangen Lernens und als solche unersetzlich.

Kritik an dem verabschiedeten Bibliotheksgesetz kam von der CDU-Landtagsfraktion. »Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und SSW zur Halbzeit der Legislaturperiode ein umfassendes Bibliotheksgesetz angekündigt. Nun wurde es kurz vor Toresschluss still und leise verabschiedet«, sagt der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Peter Sönnichsen. Das Gesetz beschreibe lediglich den Ist-Zustand und erreiche darüber hinaus nichts. Kostenträger blieben die Kommunen. »Die zu begrüßende Aufwertung der Landesbibliothek zur Landesoberbehörde wäre auch ohne Gesetz per Verordnung möglich gewesen«, sagt Sönnichsen. Die Beschäftigten im Bibliothekswesen hätten ein Gesetz verdient, das dem Anspruch, nach dem Land und Kommunen gemeinsam für die Kultur verantwortlich sind, gerecht werde.

Eine Analyse des verabschiedeten Bibliotheksgesetzes in Schleswig-Holstein ist in der Oktober-Ausgabe 2016 von BuB erschienen.



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