Aktuell
Der BIB kommentiert die Entscheidung des OVG zu den Warnhinweisen in der Stadtbücherei Münster: Bibliotheken müssen Desinformation benennen dürfen.
Anlässlich der Frankfurter Buchmesse wird einmal mehr deutlich, wie stark BookTok den Buchmarkt prägt – sollten Bibliotheken diesem Trend folgen?