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Diskussion um E-Books: dbv bezieht Stellung zur GfK-Studie »Onleihe«

2019_12_02_Stellungnahme-GfK-Studie-Onleihe_endg-2.pdf

Am 26. November hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gemeinsam mit der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) eine Studie zur »Onleihe« veröffentlicht. Darin heißt es, dass durch die Bibliotheks-Onleihe von E-Books die Kaufbereitschaft buchaffiner und kaufkraftstarker Zielgruppen am Buchmarkt zurückginge. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels spricht sich daher gegen eine gesetzliche Regelung für die E-Ausleihe aus, da dies keine faire Entlohnung für die Leistungen der Verlage und Autoren böte. In einem nun veröffentlichen Papier bezieht der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) dazu Stellung.

 

Aus Sicht des dbv gehen die Schlussfolgerungen der GfK-Studie am gesellschaftlichen Auftrag der Öffentlichen Bibliotheken vorbei. Zu ihren Services gehörten Literatur- und Informationsangebote sowie Leseförderung und digitale Teilhabe. Der Zugang zu E-Books über die Onleihe spiele dabei eine wichtige Rolle.

Die Studie zeige darüber hinaus, dass 18 Prozent der Onleihe-Nutzer sogar mehr E-Books kaufen, seit sie die Onleihe ihrer Bibliothek nutzen. Der dbv weist darauf hin, dass Bibliotheken die E-Books nicht einfach verleihen, sondern zuvor die Lizenzen erwerden. insgesamt geben Öffentliche Bibliotheken nach dbv-Angaben jährlich mehr als 112 Millionen Euro für Neuerwerbungen aus.

E-Books und gedruckte Bücher gleich behandeln

Der dbv hält an seiner Forderung fest, E-Books und gedruckte Bücher im Rahmen der Angebote Öffentlicher Bibliotheken gleich zu behandeln. Bibliotheken müssten deshalb auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung aus allen am Markt verfügbaren elektronischen Medien auswählen können und diese beschaffen und ausleihen dürfen. Nur so könnten Bibliotheken ihrer sozialen, bildungsbezogenen und kulturellen Aufgabe nachkommen, Menschen Zugang zu Wissen, Bildung und Lektüre zu ermöglichen, heißt es seitens des dbv weiter. Dies gelte insbesondere für diejenigen, die sich nicht problemlos Zugang zur sozialen Teilhabe kaufen können.

 

»Selbstverständlich bezahlen Bibliotheken für jede E-Book-Beschaffung die Lizenzkosten. Derzeit sind die E-Book-Preise für Bibliotheken allerdings deutlich höher als die für Einzelkäufer. Da Verlage den Bibliotheken darüber hinaus zum Beispiel Bestseller vorenthalten, fordert der dbv eine gesetzliche Regelung für den E-Book-Verleih. Zu einer solchen Gesetzgebung gehört auch die Ausweitung der Bibliothekstantieme auf Ausleihvorgänge elektronischer Medien. In Öffentlichen Bibliotheken müssen für elektronische und gedruckte Bücher die gleichen Nutzungsbedingungen gelten«, kommentierte Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des dbv.

 

Eine ausführliche Stellungnahme des dbv ist hier zu finden unter.

red / 2.12.2019

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