Zur Selbstbeschreibung von Parlamentsbibliotheken in Deutschland: Wie sich der Bibliothekstypus zwischen System Politik und Wissenschaft verortet.
Die Bibliothek des Deutschen Bundestags in Berlin wird schon immer gerne für Lesungen genutzt. In dem Bild aus dem Jahr 2011 stellt Antje Vollmer ihre Biografie über das Ehepaar von Lehndorff vor. Foto: DBT/Lichtblick/Achim Melde
Die Parlamentsbibliothek als Typus scheint für die in Deutschland inzwischen marginalisierte Bibliotheksgeschichte auch zu ihrer Blütezeit nie von größerem Interesse gewesen zu sein. Die Suche nach einer umfassenden Publikation schlägt genauso fehl, wie der Versuch, in neueren und älteren Abhandlungen zur Bibliotheksgeschichte ausführlichere Informationen zu Parlamentsbibliotheken zu bekommen, die über die Beschreibung einzelner Institutionen hinausgehen.
Selbst im aktuellen Sammelband, der Parlaments- und Behördenbibliotheken im Digitalen Wandel anhand einzelner Fallbeispiele beschreibt, fehlt eine übergreifende Reflektion darüber, was denn der Ausgangspunkt dieses Wandels aus Perspektive der Einrichtungen ist.1 Daraus ergibt sich einerseits, dass auch in diesem BuB-Heft keine Überblicksgeschichte der Parlamentsbibliothek erscheinen wird und andererseits, dass sich der vorliegende Beitrag der Parlamentsbibliothek mit einer etwas anderen Fragestellung nähert.
Mit welchen Voraussetzungen beschreiben sich Parlamentsbibliotheken als Typus selbst beziehungsweise wie wird der Typus Parlamentsbibliothek im bibliothekarischen Kontext beschrieben?
Dazu sollen einige Publikationen von der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis heute als Quellen herangezogen werden. Diese sind, wie der bereits erwähnte Sammelband in der Regel aus der 1957 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken hervorgegangen und haben mithin den Status von Selbstauskünften.
Als Teil des Systems Politik – hier nicht im Sinne von »politisches System« sondern systemtheoretisch gemeint – so die These, fällt den Parlamentsbibliotheken ihre Selbstbestimmung nach Innen und Außen schwerer, als dies etwa bei Wissenschaftlichen oder Öffentlichen Bibliotheken der Fall ist, entscheidend hierfür ist die Differenzierung von interner und externer Information.
Von der Ratsbibliothek zur modernen Institution
Dass Körperschaften mit legislativer Funktion sowohl den Zugriff auf bereits kodifiziertes Recht als auch die Dokumentation der eigenen Verhandlungen und Entscheidungen für ihre Arbeit brauchen, zeigen in Deutschland die aus diesen Gründen entstandenen Ratsbibliotheken.
Auch das englische House of Commons verfügte spätestens seit 1547 über eine solche Sammlung, aus der später die Bibliothek des House of Commons des Vereinigten Königreichs hervorgegangen ist. Die Sammlung, Aufbewahrung und später auch Veröffentlichung der im System selbst entstandenen Informationen wurde bereits in der Frühen Neuzeit durch externe Informationen ergänzt.
Die Geschichte der Parlamentsbibliotheken im heutigen Sinne ist mit der Geschichte des modernen Parlamentarismus in seinen unterschiedlichen Phasen verknüpft. Im relativ kurzen Zeitraum zwischen 1796 und 1871 entstanden in Europa und Nordamerika parallel oder leicht zeitversetzt zu den Parlamenten auch deren Bibliotheken. In der Regel ergriffen das Parlament oder einzelne Parlamentarier selbst die Initiative zur Gründung einer eigenen Bibliothek.
Auch das bereits erwähnte House of Commons professionalisierte seine Bibliothek erst 1818 mit der Berufung eines Bibliothekars. Die Restaurationsbemühungen der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und die revolutionäre Periode um 1848 herum brachten in der Entwicklung der Parlamentsbibliotheken Diskontinuitäten hervor und zum Teil brauchte es – wie in Spanien – auch mehrere Anläufe.
Um die Wende zur zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden in der Folge des Zweiten Weltkrieges – etwa in Japan und den beiden deutschen Staaten – und der Dekolonisierung viele neue Parlamentsbibliotheken weltweit. Einige der Parlamentsbibliotheken haben oder hatten dabei eine Doppelfunktion als Nationalbibliothek (USA, Japan, Australien bis 1961) oder zentrale Behördenbibliothek; 1848 entstand als Vorläufer der heutigen Einrichtung in der Schweiz die Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek.
Brüche und Diskontinuitäten
Reichstag, Bundestag und die Landtage
In Deutschland sind die Brüche und Diskontinuitäten besonders sichtbar. Für die Nationalversammlung in Frankfurt am Main wurde 1848 aus der Versammlung heraus eine Bibliothek eingerichtet, deren Bestände über verschiedene Umwege in die Deutsche Nationalbibliothek nach Leipzig gekommen sind.
Mit dem Scheitern der Einigung und Demokratisierung entstanden 1867 im Norddeutschen Bund (Reichstag) und in Österreich (»cisleithanischer« Reichsrat) je eigene Parlamente, die auch Bibliotheken gründeten. Aus der Bibliothek des Reichstages des Norddeutschen Bundes ging 1872 dann die Reichstagsbibliothek hervor, die offiziell bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges existierte, allerdings vollständig zerstört wurde.
Weder die 1949 gegründete Bibliothek des Deutschen Bundestages noch die von 1950 bis zu ihrer Auflösung existierende Bibliothek der Volkskammer der DDR sahen sich in der Tradition der Reichstagsbibliothek.
Dass die Bundesrepublik in ihren 16 Bundesländern ebenso viele Länderparlamente hat, wird außerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken insgesamt wenig wahrgenommen. Die fehlende Berücksichtigung dieser Einrichtungen in der Literatur über Bibliotheken beklagt Plassmann noch vor der Wiedervereinigung: »Somit bleibt festzustellen, daß die allgemeine Literatur uns weitgehend im Stich lässt, wenn wir uns über die Landtagsbibliotheken informieren wollen.«2
Ähnlich wie zur Parlamentsbibliothek insgesamt fehlt hier bis heute eine Überblicksdarstellung, auch wenn die Bibliotheken selbst teilweise ausführlich über die Entwicklung ihrer Arbeit informieren.
Dementsprechend ist die einzige Ausnahme ein Arbeitsheft der Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken von 1999, in dem neben der Bibliothek des Deutschen Bundestages immerhin acht Landtagsbibliotheken mit einem Beitrag vertreten sind und das zu allen Parlamentsbibliotheken Steckbriefe enthält.3
Das ungeklärte Typus-Problem
Plassmanns Beitrag stammt aus einem Kontext, in dem viel über die Frage geschrieben wurde, was für ein Typus Bibliothek Parlamentsbibliotheken überhaupt seien. Zu diesem Diskurs gehört von Beginn an als fester Topos die fehlende Beachtung der Parlaments- und Behördenbibliotheken außerhalb ihrer – modern ausgedrückt – Fachcommunity. So konstatiert Prinzhorn 1961 ein von Ausnahmen abgesehen »anonymes Dasein« dieser Bibliotheken.4
Die Schwierigkeit beginnt offensichtlich schon mit der Typologie. Aus heutiger Sicht ist es erstaunlich, wie viel argumentativer Aufwand auf die Klärung der Frage verwandt wurde, ob es einen eigenen Typus Parlaments- und Behördenbibliotheken gibt, oder nicht. Dies wird als »Problem« gesehen, das es zu lösen gilt.5
Besonders die Nähe oder Ferne zu Wissenschaftlichen Bibliotheken treibt nicht nur Prinzhorn, sondern auch andere Autoren um. Neugierig macht hier, dass immer mit der Besonderheit der Parlaments- und Behördenbibliotheken als Teil der staatlichen Verwaltung argumentiert wird, die sie von anderen Bibliothekstypen unterscheide.6
An dieser Stelle muss eingeschoben werden, dass die Zugehörigkeit von Parlaments- und Behördenbibliotheken wie auch Gerichtsbibliotheken zu einem Typus in der Literatur ebenfalls diskutiert wird. In der Regel wird aber vorausgesetzt, dass alle Bibliotheken der Legislative, Exekutive und Judikative diesem Typus angehören, auch wenn Unterschiede betont werden.
Daher wird im Folgenden immer von Parlamentsbibliotheken gesprochen, auch wenn in den zitierten Texten die Bezeichnung »Parlaments- und Behördenbibliotheken« verwendet wird.
Library of Congress in Washington: Die älteste und einflussreichste Parlamentsbibliothek der Welt Foto: be free - stock.adobe.com
Diskussion des typologischen »Problems«
Kirchners Sicht: Dienstleistung statt Bestand
Die Diskussion des typlogischen »Problems« hielt bis in die 1980er-Jahre an. Damals setzt sich unter anderem Kirchner mit der Besonderheit der Parlaments- und Behördenbibliotheken auseinander. Er betont den ausgesprochenen Dienstleistungscharakter, der diese von anderen Bibliotheken unterscheide und setzt sie damit auch von den nach seiner Beobachtung weniger dienstleistungs- und mehr bestandsorientierten Wissenschaftlichen Bibliotheken ab.7
Aus der Perspektive Wissenschaftlicher Bibliotheken des Jahres 2026 könnte man hier die Frage stellen, ob diese Unterscheidung heute noch trägt. Kirchner spricht aber auch von einer »eingeschränkten Autonomie« der Parlamentsbibliotheken.8
Als organisational integrierte Teile beziehungsweise Abteilungen der Verwaltung haben sie demnach weniger Entscheidungs- und Handlungsspielräume als Wissenschaftliche oder Öffentliche Bibliotheken. Insbesondere Universitätsbibliotheken und staatliche Bibliotheken im Sinne von Staats- und Landesbibliotheken werden hier genannt.
Die systemtheoretische Perspektive
Im Kern geht es also um das Verhältnis, in dem die Bibliothek zu ihrer Trägereinrichtung steht.
Die Parlamentsbibliothek wäre als Verwaltungseinheit der Legislative demnach ein Teil des Systems Politik, der von diesem nicht separat zu betrachten wäre. Dafür spricht die historische und zum Teil auch personelle Verflechtung von Parlament und Bibliothek.
Dass die Bibliothek des Deutschen Bundestages von einem Bibliothekar mit aufgebaut wurde, der in erster Linie Bundestagsabgeordneter war, ist hier nur anekdotisch anzuführen. Aus einer systemtheoretischen Perspektive ist die Abgrenzung zur Wissenschaftlichen Bibliothek dann folgerichtig, da diese dem System Wissenschaft zuzurechnen ist.
Angeführt werden hier von den Autoren unter anderem Unterschiede im Bereich des Personals, des Bestandsaufbaus und der Dienstleistungen. Es stellt sich aber die Frage, ob die Differenzierung sich nicht vor allem im Bereich der Information begründen lässt.
Beckmann und die interne externe Information
Dass in den – in aller Regel von Autoren aus Parlaments- oder Behördenbibliotheken verfassten – Beiträgen implizit die System/Umwelt-Differenz hervorgehoben wird, ist ein Indiz dafür, dass die Art, wie innerhalb des Systems Politik kommuniziert wird, prägend für die Parlamentsbibliotheken als Teil dessen ist. Dabei stellt sich dann die Frage, welche Funktion die Bibliothek innerhalb dieses Systems hat.
In einem Beitrag zu Politik und Information verbindet Beckmann die Informationsbeschaffung direkt mit dem politischen Prozess. Dabei zeichnet er das Bild eines Politikers, der seine »politische Schlagkraft« aus Informationen bezieht und damit Macht generiert.9
Abgesehen von der heute befremdlich wirkenden Darstellung eines heroischen Politikertypus, ist die Differenzierung von Informationsquellen interessant. Beckmann unterscheidet interne und externe Informationsbeschaffung im parlamentarischen Betrieb.10
Würde man in anderen Systemen annehmen, dass die intern generierten Informationen generell relevant sind, während Informationen über externe Ereignisse eher irrelevant sind, ist dies im System Politik offensichtlich nicht der Fall.
Hinzu kommt eine doppelte Aufgabe in Bezug auf die System/Umwelt-Relation. Einerseits werden Informationen aus der Umwelt des Systems Politik in das System hineingeholt, andererseits werden aber auch Informationen in die Umwelt kommuniziert.
Wie jedes System kann auch Politik nur über interne Kommunikation funktionieren, gleichzeitig erfüllt es seine Funktion aber nur, wenn es mit anderen Systemen seiner Umwelt gekoppelt ist. In der historischen Problematisierung der Parlamentsbibliothek als Typus liegt dies der Unterscheidung zu Bibliotheken aus anderen Systemen zugrunde.
Daher stellt sich abschließend die Frage, inwiefern diese Unterscheidung zukünftig noch wirksam ist, da sie die Funktion von Bibliotheken innerhalb ihrer Systeme und in Beziehung zur Umwelt wandelt.
Der Einfluss der Informationstechnik
Digitale Transformation in der Fachliteratur
Beckmann wirkt in seinem 40 Jahre alten Text erstaunlich vorausschauend, wenn er über den Einfluss der damaligen Informationstechnik auf die zukünftige Informationsversorgung des Parlaments spricht: »Neue Methoden der Informationsbeschaffung und -verarbeitung bergen aber auch neue Risiken in sich. Die Information geht – bevor sie den Abgeordneten erreicht – durch viele Hände; sie wird gekürzt und komprimiert, eingegeben und gespeichert, in Bezug zu anderen Daten und Fakten gesetzt und mit Ansichten und Meinungen versehen und kommentiert.
Erliegt der Abgeordnete der Versuchung der neuen Technik und bedient er sich einseitig nur noch dieses Angebots, so besteht die Gefahr, daß er den unmittelbaren Kontakt zum »Informationsmarkt« verliert und zum reinen Informationskonsumenten wird.«11
Eine wichtige Funktion der innerhalb des Systems organisierten Informationsbeschaffung, die Kontrolle und Selektion von Information, entfällt hier scheinbar. Im historischen Abriss wurde eingangs beschrieben, wie moderne Parlamentsbibliotheken als eine solche Instanz im System Politik entstanden.
Sicher auch, weil ihre Bedeutung für die Kommunikation innerhalb des Systems und mit seiner Umwelt für die damaligen Akteure zwar nicht bewusst, aber selbstverständlich war.
In der Literatur aus dem Bereich Parlamentsbibliotheken, die bisher im 21. Jahrhundert entstanden ist, finden sich vergleichbare Grundsatzbeiträge zur Typologie nicht mehr.
Wie im fachlichen Diskurs anderer Bibliothekstypen auch geht es viel um die Folgen digitaler Transformation und veränderten Nutzungsverhaltens für die strategische Ausrichtung der Parlamentsbibliotheken. So etwa in Lehmanns Beitrag zur Digitalstrategie der Thüringer Landtagsbibliothek von 2021, der sehr ausführlich auf konkrete Handlungsfelder und damit verbundene Maßnahmen eingeht, aber erst im Fazit mögliche Auswirkungen auf das Selbstverständnis von Parlamentsbibliotheken erwähnt, ohne diese näher zu beschreiben.12
Ein Anschluss an die Debatten des 20. Jahrhunderts wäre aber gerade an dieser Stelle aufschlussreich und nützlich. Aufschlussreich, weil die von Lehmann beschriebenen Services von denen Wissenschaftlicher Bibliotheken kaum zu unterscheiden sind.
Dies legt nahe, dass der von Kirchner aufgemachte Unterschied im Bereich der Dienstleistungsorientierung, wenn er denn in den 1980er-Jahren so existiert hat, nicht mehr relevant ist. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob Parlamentsbibliotheken mit ihrer verstärkten Dienstleistungsorientierung durch digitale Services eine alte Tugend wiederentdecken oder qualitativ neue Wege gehen.
Nützlich könnte eine solche Debatte um das Selbstverständnis für die Parlamentsbibliotheken sein, da sich die Frage des Verhältnisses von interner und externer Information mit der digitalen Transformation aber auch vor dem Hintergrund der Verbreitung von manipulierten und gefälschten Informationen immer wieder neu stellt.
Die eingangs gestellte Frage nach der Selbstbeschreibung von Parlamentsbibliotheken lässt sich dahingehend beantworten, dass die über Jahrzehnte gepflegte öffentliche Reflektion des eigenen Status und der Stellung im Verhältnis zu anderen Bibliothekstypen weitgehend zum Erliegen gekommen ist.
Sei es, weil die Frage beantwortet oder nicht mehr relevant scheint, sei es, weil dies auch für andere Diskurse im Bibliothekswesen zutrifft oder weil alle Akteurinnen und Akteure mit den Herausforderungen der digitalen Transformation beschäftigt sind.
Aktuelle politische Relevanz
Der Ansatz, die Besonderheit von Parlamentsbibliotheken ausgehend von ihrer Zugehörigkeit zum System Politik zu betrachten, erscheint jedoch gerade wegen der aktuellen Herausforderungen vielversprechend, zum Beispiel auch um Strategiearbeit zu begründen.
Vor dem Hintergrund gegenwärtiger politischer Entwicklung gewinnt dies zusätzliche Aktualität. Beckmann konnte 1983 noch mit voller Überzeugung für die Arbeit von Parlamentsbibliotheken feststellen: »In ihrer Neutralität liegt ihre Stärke und Glaubhaftigkeit, die Verwendungstauglichkeit und der Informationswert der geleisteten Arbeit, vor allem aber die Aussagekraft der getroffenen Feststellungen.«13
Wenn die Direktorin der ältesten und einflussreichsten Parlamentsbibliothek der Welt durch eine Exekutivorder ohne Zustimmung des Parlaments entlassen werden kann, stellt sich auch diese Frage jedoch völlig neu.
1 Holger Scheerer (Hrsg.): Parlaments- und Behördenbibliotheken im Digitalen Wandel, Berlin, Boston: De Gruyter, 2026.
2 Engelbert Plassmann: Die Bibliotheken der Länderparlamente in der Bundesrepublik Deutschland: Ein typologischer Überblick. In: Gerhard Hahn, Hildebert Kirchner (Hrsg.): Parlament und Bibliothek: Internationale Festschrift für Wolfgang Dietz zum 65. Geburtstag, München et.al.: Sauer 1986. S. 85-93, S. 86.
3 Parlamentsbibliotheken in Deutschland: Stand und Entwicklungen. Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken: Arbeitshefte (51), Dezember 1999.
4 Fritz Prinzhorn: Eigenart und Bedeutung der Parlaments- und Behördenbibliotheken. In: Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken: Arbeitshefte (7), Mai 1961, S. 1-14, S.1.
5 So ist der Aufsatz von Kurt Georg Wernicke im selben Heft mit »Probleme der Parlaments- und Behördenbibliotheken« überschrieben (a.a.O., S. 15-19).
6 So auch durch Prinzhorn (1961), der hier einen Aufsatz von Pzillas zusammenfasst: a.a.O., S. 2.
7 Hildebert Kirchner: Von Wesen und Standort der Behördenbibliothek. In: Wolfgang Dietz, Hildebert Kirchner, Kurt Georg Wernicke (Hrsg.): Bibliotheksarbeit für Parlamente und Behörden: Festschrift zum 25jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken, München et.al.: Sauer, 1980, S. 60-68, S. 66.
8 Ebd. S. 68.
9 Klaus Beckmann: Politik und Information: Informationsbeschaffung und -verwendung im politisch-parlamentarischen Prozess. In: Gerhard Hahn, Hildebert Kirchner (Hrsg.): Parlament und Bibliothek: Internationale Festschrift für Wolfgang Dietz zum 65. Geburtstag, München et.al.: Sauer 1986. S. 15-25, S. 15.
10 Ebd. S. 21.
11 Ebd. S. 16.
12 Heiner Lehmann: Digitale Parlamentsbibliothek 2025/30: Ein Blick nach vorn. In: APBB aktuell: Behörde – Bibliothek – Information (72), Juli 2021, S. 5-11, S.11.
13 Beckmann (1986), a.a.O., S.23.
Foto: privat
Olaf Eigenbrodt ist stellvertretender Direktor der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg mit dem Programmbereich Benutzung, Bibliothekssystem und Bau. Er unterrichtet als Lehrbeauftragter in Berlin, München und Zürich und ist Mitglied der gemeinsamen Managementkommission von dbv und VDB. Neben Bibliotheksmanagement und -bau beschäftigt er sich insbesondere auch mit soziologischen Fragen. Er ist Mitherausgeber von BuB.
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