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Erleichterung bei den wissenschaftlichen Bibliotheken – Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Urheberrechtsreform

 

Anlässlich des UNESCO Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April begrüßt der Deutsche Bibliotheksverband (dbv)  den am 12. April veröffentlichten Gesetzentwurf zur Urheberrechtsreform der Bundesregierung.

Wie der dbv mitteilt, haben die deutschen Bibliotheken mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung eines der zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, nämlich die Schaffung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlicheren Urheberrechts, noch in dieser Legislaturperiode einlösen will.

»Das Gesetz schafft einen wirklich sehr fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen derwissenschaftlichen Autoren und dem Bedarf an möglichst reibungsloser Informationsversorgung für Wissenschaft und Forschung«, sagt Petra Hätscher, Mitglied im dbv-Bundesvorstand und Direktorin der Universität Konstanz. »Im Vergleich zum veröffentlichten Referentenentwurf ist der Gesetzgeber den Bedenken der Wissenschaftsverlage inzwischen sehr weitgehend entgegen gekommen. Mit diesem Kompromiss sollten nun auch die Verlage gut leben können«, sagt Hätscher weiter.

Der dbv bedauere, dass in dem Regierungsentwurf das wichtige Thema »E-Leihe« noch nicht gesetzlich geregelt wird – »vorerst«, wie es in der Gesetzesbegründung ausdrücklich heißt. Der Verband werde aber weiterhin eine gesetzliche Regelung für Bibliotheken verfolgen.

 






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Erleichterung bei den wissenschaftlichen Bibliotheken – Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Urheberrechtsreform

 

Anlässlich des UNESCO Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April begrüßt der Deutsche Bibliotheksverband (dbv)  den am 12. April veröffentlichten Gesetzentwurf zur Urheberrechtsreform der Bundesregierung.

Wie der dbv mitteilt, haben die deutschen Bibliotheken mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung eines der zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, nämlich die Schaffung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlicheren Urheberrechts, noch in dieser Legislaturperiode einlösen will.

»Das Gesetz schafft einen wirklich sehr fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen derwissenschaftlichen Autoren und dem Bedarf an möglichst reibungsloser Informationsversorgung für Wissenschaft und Forschung«, sagt Petra Hätscher, Mitglied im dbv-Bundesvorstand und Direktorin der Universität Konstanz. »Im Vergleich zum veröffentlichten Referentenentwurf ist der Gesetzgeber den Bedenken der Wissenschaftsverlage inzwischen sehr weitgehend entgegen gekommen. Mit diesem Kompromiss sollten nun auch die Verlage gut leben können«, sagt Hätscher weiter.

Der dbv bedauere, dass in dem Regierungsentwurf das wichtige Thema »E-Leihe« noch nicht gesetzlich geregelt wird – »vorerst«, wie es in der Gesetzesbegründung ausdrücklich heißt. Der Verband werde aber weiterhin eine gesetzliche Regelung für Bibliotheken verfolgen.

 



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