Herausragende Bibliotheken gesucht

Ausschreibung für die Auszeichnungen »Bibliothek des Jahres 2024« und »Bibliothek des Jahres 2024 in kleinen Kommunen und Regionen«.
Bewerbungen für die Auszeichnung »Bibliothek des Jahres 2024« sind noch bis zum 31. März 2024 möglich. Foto: dbv

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) und die Deutsche Telekom Stiftung verleihen am 24. Oktober 2024 – dem »Tag der Bibliotheken« – den Preis »Bibliothek des Jahres« in zwei Kategorien am jeweiligen Ort der Preisträger: »Bibliothek des Jahres« und »Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen«. Die Auszeichnung ist der einzige nationale Bibliothekspreis in Deutschland.

»Bibliothek des Jahres 2024«

Mit der Auszeichnung »Bibliothek des Jahres« wird die Rolle von Bibliotheken in der digitalen Welt öffentlich sichtbar gemacht. Die Auszeichnung würdigt Bibliotheken aller Sparten und Größen. Ausgezeichnet wird vorbildliche und innovative Bibliotheksarbeit unter Nutzung von digitalen Angeboten und Services, auch in Teilbereichen. Die Auszeichnung soll Motivation der Bibliotheken im Wettbewerb um Qualität und Innovation sein. Der Preis ist mit 20 000 Euro dotiert. Vorschlagsberechtigt sind die Sektionen, Landesverbände und Kommissionen des dbv sowie die Jurymitglieder. Eine Eigenbewerbung ist ebenfalls möglich. Bewerbungen können wiederholt eingereicht werden.

Für die Auszeichnung der Bibliothek sind maßgebend:

  • Qualität und Innovation der bibliothekarischen Arbeit

  • Darstellung ihrer Konzeption oder Strategie

  • kreativer Einsatz von digitalen Möglichkeiten

  • Zukunftsorientierung

  • nachhaltige Wirkung

  • Beitrag zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN

  • attraktive Serviceleistungen

  • medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit

  • überregionales/internationales Engagement

  • lokale, regionale, internationale Vernetzung

  • Qualität der Bewerbungsunterlagen

Die Einreichung von Vorschlägen ist bis zum 31. März 2024 möglich über den elektronischen Bewerbungsbogen auf der Website des dbv. Zusätzliche Dokumente können dort ebenfalls hochgeladen werden.

»Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen 2024«

2024 wird zum fünften Mal die Auszeichnung »Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen« für vorbildliche und innovative Bereiche einer Bibliothek vergeben. Mit der Auszeichnung »Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen« soll ein Beitrag zum Image der Bibliotheken in den kleinen Kommunen und Regionen geleistet werden. Die Auszeichnung würdigt Bibliotheken aller Sparten in Städten und Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern. Ausgezeichnet wird vorbildliche und innovative Bibliotheksarbeit auch in Teilbereichen (zum Beispiel Veranstaltungsarbeit, Bibliothek und Bildung, Integration, Informationskompetenz). Der Preis ist mit 7 000 Euro dotiert. Vorschlagsberechtigt sind die Sektionen, Landesverbände und Kommissionen des dbv sowie die Jurymitglieder. Eine Eigenbewerbung ist ebenfalls möglich. Bewerbungen können wiederholt eingereicht werden.

Eine Bewerbung kann nur einmal in einer der beiden Kategorien »Bibliothek des Jahres« oder »Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen« eingereicht werden. Doppelbewerbungen sind nicht zulässig. Die Jury behält sich bei entsprechender Eignung vor, die Kategorie der Bewerbung zu ändern. Bibliotheken, die es in die Endrunde schaffen, werden mit einer Urkunde gewürdigt und ihr Engagement in geeigneter Weise sichtbar gemacht.

Die Einreichung von Vorschlägen ist bis zum 31. März 2024 möglich über den elektronischen Bewerbungsbogen auf der Website des dbv. Zusätzliche Dokumente können dort ebenfalls hochgeladen werden.

Jury

Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury gewählt. Sie besteht aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:

  • Vertretung der Bundesregierung

  • Vertretung der Kultusministerkonferenz

  • Vertretung des Deutschen Städtetages

  • Vertretung der Deutsche Telekom Stiftung

  • Vertretung des Dachverbandes Bibliothek & Information Deutschland

  • Präsident des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)

  • zwei Mitglieder des Bundesvorstandes des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)

Die Jury, der bis zu zwei weitere Mitglieder ohne Stimmrecht angehören können (u.a. Bundesgeschäftsführer des dbv ex officio), trifft ihre Entscheidung über die beim dbv eingereichten Vorschläge auf der Grundlage von Bewerbungen und nach Möglichkeit von Ortsbesichtigungen. Mitglieder des Bundesvorstandes und des Präsidiums des Deutschen Bibliotheksverbandes können bei der Preisvergabe nicht berücksichtigt werden. Bewerbungen sind erst in dem Jahr möglich, das der aktiven Vorstands- oder Präsidiumstätigkeit folgt.

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