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HRK und dbv begrüßen Entwurf zur Reform des Urheberrechts

Der aktuell diskutierte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Reform des Urheberrechts wird von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und dem Deutschen Bibliotheksverband (dbv) nachdrücklich begrüßt. Das teilten die beiden Organisationen in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.

 

Die vorgesehenen wissenschaftsfreundlichen Änderungen seien die richtige Antwort auf die Digitalisierung von Forschung, Lehre und den Methoden des lebenslangen Lernens. Es bestehe die Gefahr, dass Deutschland Ohne entsprechende Reformen zu Gunsten von Bildung, Forschung, Lehre und Unterricht ins Hintertreffen gerät.

 

HRK und dbv kritisieren, dass die Verlage beim Versuch, diese Gesetzesreform zu blockieren, zu falschen und irreführenden Behauptungen greifen würden.

 

Die Hochschulrektorenkonferenz und der Deutsche Bibliotheksverband nehmen zu einzelnen Aspekten des Referentenentwurfes Stellung:

  • Separate Erlaubnisregelungen: Die HRK und der dbv begrüßen die im Referentenentwurf vorgeschlagene Einführung von separaten Erlaubnisregelungen (»Schranken«) für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Unterricht und Forschung sowie für die Kernaufgaben von Bibliotheken, Archiven und Museen. Damit werde deutlich, dass Wissenschaft, Forschung und Bildung andere Ansprüche an ein funktionierendes Urheberrecht haben als kommerzielle Unternehmen.
  • Pauschalvergütung: Autorinnen und Autoren sollen für die Nutzung ihrer Werke im Rahmen von Lehre und Forschung angemessen vergütet werden. Die vorgesehene pauschale Vergütung soll über die entsprechenden Verwertungsgemeinschaften erfolgen.
  • Gesetzliche Erlaubnis vor Einzelverträgen: Der vom Gesetzgeber abgewogene Interessenausgleich zwischen Autoreninnen und Autoren sowie Verlagen einerseits und Wissenschaft, Unterricht und Forschung andererseits dürfe nicht durch einzelne Verlagsverträge unterlaufen werden können. Ansonsten stehe zu befürchten, dass jeder Verlag bestimmte Nutzungsformen unterschiedlich regelt. Zudem wäre der nötige Aufwand, vor jeder geplanten Nutzung die jeweiligen Lizenzbedingungen erfragen zu müssen, ein Hindernis für reibungslose Forschung. Es stünde zu befürchten, dass viele vertragliche Regelungen für Schulen und Hochschulen ungünstiger wären als die Regelungen im Gesetz. Damit entstünden zusätzliche Kosten für die öffentlichen Haushalte.
  • Text und Data Mining: Verfahren des Text- und Data Mining für bereits erworbene Materialien (Lizenzierungen) müssen erlaubt sein. Die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür seien zu regeln. Es müsse möglich sein, Daten aus von Verlagen erworbenen Datenbanken unterschiedlicher Inhalte auch für Massenanalysen zu verwenden. Gerade für neue Forschungsformen, wie etwa die Lebenswissenschaften oder Digital Humanities, sei dies von entscheidender Bedeutung.

Die Hochschulrektorenkonferenz und der Deutsche Bibliotheksverband unterstützen diese Reform des Urheberrechts. Ein Scheitern aufgrund von Partikularinteressen hätte Einschränkungen für die effiziente Lehre und Forschung zur Folge. Die Reform sei auch notwendig, um die gesellschaftliche Akzeptanz des Urheberrechts, das vielfach als »Verhinderungsrecht« gesehen werde, zu verbessern und illegale Nutzungen zu Gunsten aller Beteiligten zu minimieren.

 

Bund, Länder und Kommunen geben derzeit etwas mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr für die Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Wissenschaftsbereich aus. Davon werden nur rund 2,5 Prozent, etwa 26,5 Millionen Euro, über Verwertungsgesellschaften ausgezahlt. Der Rest geht direkt an den herstellenden und verbreitenden Buchhandel. Es ist nach Ansicht von HRK und dbv nicht zu erwarten, dass die Ausgaben für wissenschaftliche Literatur in den nächsten Jahren sinken werden.

red / 20.2.2017

 

 

 

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