Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) hat Standorte in Frankfurt am Main und Leipzig. Als zentrale Archivbibliothek Deutschlands sammelt, dokumentiert und archiviert sie alle Medienwerke in Schrift, Bild und Ton, die seit 1913 in und über Deutschland oder in deutscher Sprache veröffentlicht werden – ohne Wertung, im Original und lückenlos.
Der Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, erarbeitet derzeit Vorschläge für eine Reform des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG). Dabei sollen die Entwicklung der Medienmärkte, die zunehmende Digitalisierung und die Praktikabilität der Pflichtablieferung noch stärker berücksichtigt und somit die Abbildung des kulturellen Erbes im gesetzlichen Auftrag angemessen abgesichert werden. Darüber hinaus soll die DNB ihren Sammelauftrag auch bei der weiterbestehenden Pflichtablieferung physischer Exemplare flexibler umsetzen können, wie mit dem Ersatz der Zweitexemplare durch digitale Exemplare.
Auch im Zuge dieser Konzepte stellen sich grundsätzliche Fragen, die künftig benötigte Kapazitäten berühren können. Eine abschließende Prüfung der kostendefinierenden Planungsunterlagen für einen 5. Erweiterungsbau in Leipzig durch die zuständige Bauverwaltung des Bundes steht jedoch noch aus, und die langfristige Finanzierung ist derzeit noch nicht gesichert. Das daraus resultierende Moratorium bedeutet aber nicht, dass das Vorhaben gestrichen ist. Es kann in das laufende Haushaltsaufstellungsverfahren eingebracht werden, so dass hierüber parlamentarisch beraten werden kann.
Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer: »Selbstverständlich ist und bleibt der Bund der Deutschen Nationalbibliothek als Schatzkammer unseres schriftlichen Kulturerbes verpflichtet, ebenso wie ihrem Standort in Leipzig. Gleichwohl wollen wir für die Umsetzung ihres umfassenden Sammelauftrags künftig auch die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker einsetzen. Deshalb gilt es, diesen gesetzlichen Sammelauftrag an die veränderten Gegebenheiten unserer digitalen Zeit anzupassen – nicht zuletzt auch mit Blick auf die enger werdenden finanziellen Spielräume der kommenden Jahre. Dabei werden wir gemeinsam auch in Zukunft den Erhalt eingehender physischer Medienwerke sicherstellen.«
Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek, Frank Scholze: »Wir begrüßen die Entscheidung des Staatsministers sehr, den nächsten Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Baus zu gehen. Es ist nicht nur unser gesetzlicher Auftrag, sondern auch unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung, das kulturelle Erbe im ›Gedächtnis der Nation‹ zu bewahren und für künftige Generationen zugänglich zu machen. Dass hierzu inzwischen ein breiter Konsens mit dem Staatsminister und der Öffentlichkeit besteht, ist ein ermutigendes Zeichen für die Zukunft unseres Landes.«
