Wie Rechtsextreme den Begriff der Meinungsfreiheit umdeuten

... und wie Bibliotheken gegensteuern können, um demokratische Werte, Vielfalt und einen respektvollen Austausch zu stärken.

Bibliotheken wandeln sich vielfach zu Orten, an denen Menschen nicht nur Bücher und Medien ausleihen, sondern zusammenkommen, diskutieren und interagieren. Verschiedene, teilweise konträre Meinungen treffen hier aufeinander. Das ist durchaus gewollt und bewusst initiiert. Viele Bibliotheken wollen heute Orte der Meinungs- und Demokratiebildung sein, die alle Menschen willkommen heißen, unabhängig von Bildung, finanziellem Status oder Herkunft.

Parallel zu diesem Wandel ist ein Erstarken rechtsextremer Kräfte zu beobachten: parlamentarische Erfolge, zunehmendes öffentliches Auftreten, steigende Straf- und Gewalttaten sowie eine wachsende Normalisierung demokratiefeindlicher Positionen in der Gesellschaft. 

Diese Entwicklung macht auch vor Bibliotheken nicht halt. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) erreichten in jüngster Zeit Beratungsanfragen aus Bibliotheken mehrerer Bundesländer: Veranstaltungen wurden durch endlose Wortbeiträge mit Verschwörungsmythen gestört, in Online- Kommentaren wurde rassistisch gegen mehrsprachiges Vorlesen für Kinder gehetzt, Menschen wurden queerfeindlich beleidigt, Hakenkreuze in Tische geritzt oder antisemitismuskritische Bücher beschädigt. 

Viele Mitarbeitende und Leitungspersonen sind zudem besorgt über Wahlerfolge der rechtsextrem dominierten Partei AfD in ihren Kommunen – etwa darüber, dass Räume künftig von der AfD-Fraktion für Veranstaltungen oder Treffen genutzt werden könnten. Sie wollen ihre Einrichtungen rechtssicher vor solcher Vereinnahmung schützen.

Rechtsextreme sind zunehmend geübt darin, in der politischen Auseinandersetzung Begriffe einzusetzen, die sie in ihrem Sinne umgedeutet haben – »Meinungsfreiheit« zählt zu diesen Begriffen. Deshalb soll hier gezeigt werden, was Rechtsextreme darunter verstehen, um auf dieser Grundlage handlungssicherer (re-)agieren zu können.

Ein instrumentelles Freiheitsverständnis

Im Rechtsextremismus wird zum einen Freiheit für sich eingefordert – als Redefreiheit, als Widerstand gegen vermeintliche Sprechverbote oder als Verteidigung gegen einen angeblich totalitären Staat. Zum anderen streben Rechtsextreme eine Gesellschaft an, die von festen Hierarchien, Gehorsam und autoritären Strukturen geprägt ist. Sie beanspruchen also Freiheit für sich und nutzen sie, um die Freiheit anderer einzuschränken.

Allen rechtsextremen Strömungen gemeinsam sind Ideologien menschlicher Ungleichwertigkeit: Menschen werden anhand von Kategorien wie Abstammung, Herkunft, Religion, Sprache, Kultur, Geschlecht, sexueller Identität oder sozioökonomischem Status pauschalisierend in feste, unveränderliche Gruppen eingeteilt. 

Diese Gruppen werden in eine hierarchische Ordnung gebracht, welche die eigene Gruppe aufwertet, andere Gruppen hingegen abwertet. Den abgewerteten Gruppen sollen geringere Zugangsmöglichkeiten zu gesellschaftlichen Ressourcen und nicht die gleichen politischen und sozialen Rechte und Freiheiten zustehen.

Wie alle anderen Grundrechte steht auch Freiheit im rechtsextremen Denken nicht allen Menschen gleichermaßen zu. Der Anspruch darauf ist vielmehr gekoppelt an die Zugehörigkeit zur eigenen nationalen beziehungsweise ethnischen Gruppe.

Umdeutung von Begriffen

Die Umdeutung von Begriffen ist eine bewusste Strategie des intellektuellen Rechtsextremismus und Teil seines Kulturkampfes. Dieser zielt auf die Verschiebung des Diskurses nach rechts und auf ein Zurückdrängen von emanzipatorischen Entwicklungen. 

In den vergangenen Jahren sind in diesem politischen Milieu eine Vielzahl von neuen Verlagen, Publikationen und Netzwerken entstanden, die vor allem auf publizistischen Wegen daran mitwirken, antidemokratische Inhalte in die Gesellschaft hineinzutragen und die Grenzen dessen zu verschieben, was gelesen und gesagt werden kann. 

Zentrale demokratische Begriffe erhalten dabei neue Bedeutungen und werden mit neuen Inhalten gefüllt.
So wird aus dem unbedingten Grundrecht »Freiheit« zum Beispiel ein Recht zum Kampf gegen Vielfalt, Feminismus oder Klimaschutz – also die Freiheit, gegen Minderheitenrechte und emanzipatorische Politik vorgehen zu dürfen. Aus der »Meinungsfreiheit« wird das Recht auf menschenverachtende und rassistische Positionen abgeleitet und jede Kritik daran als Ausgrenzung bezeichnet. 

Rechtsextreme bemühen regelmäßig Opfer-Narrative und stellen sich als verfolgte Minderheit dar, deren Meinung unterdrückt werde – obwohl sie in Parlamenten sitzen und in Presse, Funk, Fernsehen und Sozialen Medien präsent sind. 

Diese Opferstilisierung soll zuvorderst demokratische Institutionen und ihre Mitarbeitenden delegitimieren, indem diese als undemokratisch oder gar diktatorisch bezeichnet werden.

Bibliotheken im Visier

Werden rechtsextreme oder diskriminierende Inhalte in Bibliotheken kritisiert, folgt regelmäßig der Vorwurf der »Zensur«. Wer diesem Vorwurf nicht widersprechen kann, gerät in die Defensive – auch wenn das eigene Handeln rechtlich einwandfrei und ethisch gut begründet ist. 

Widerspruch von demokratischer Seite gilt als Beweis mangelnder Neutralität, Kritik wird mit Unterdrückungspraktiken in der DDR und anderen Diktaturen begegnet. So inszenieren sich Rechtsextreme als demokratisch – und stellen Bibliotheken und deren Mitarbeitende als antidemokratisch dar.

Auch wenn derartige Vorwürfe sachlich falsch sind, treffen sie Bibliotheken an einer besonders empfindlichen Stelle, weil ihr öffentlicher Auftrag unmittelbar mit Meinungs- und Informationsfreiheit verknüpft ist. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert das Recht, seine Meinung frei zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 

Bibliotheken sind ein zentraler Ort, an dem dies konkret ermöglicht wird – und genau deshalb ein attraktives Angriffsziel für jene, die den Begriff der Meinungsfreiheit für sich vereinnahmen wollen. Indes ist es kein Zufall, dass Bibliotheken ins Visier geraten. 

Als öffentlich finanzierte, niedrigschwellig zugängliche Orte repräsentieren sie genau das, was rechtsextreme Ideologie ablehnt: Pluralismus, Offenheit, die gleichwertige Teilhabe aller Menschen an Wissen und Öffentlichkeit. Angriffe auf Bibliotheken sind deshalb nicht nur Angriffe auf einzelne Einrichtungen – sie sind Angriffe auf unsere demokratischen Grundwerte.

Was Meinungsfreiheit tatsächlich bedeutet

Drei Punkte werden bei der rechtsextremen Umdeutungsstrategie regelmäßig – und oft bewusst – ausgeblendet:
 

Erstens gilt Meinungsfreiheit nicht schrankenlos. Das Grundgesetz schränkt sie durch allgemeine Gesetze ein, etwa Straftatbestände wie Volksverhetzung oder Beleidigung. Auch unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht durch sie geschützt. Wer diskriminiert oder lügt, kann sich nicht auf Artikel 5 berufen.

Zweitens bedeutet Meinungsfreiheit nicht, vor Widerspruch geschützt zu sein. Im Gegenteil: Gerade den offenen Streit zwischen Positionen soll die Meinungsfreiheit schützen. Bibliotheken, die diskriminierende Aussagen nicht kommentarlos hinnehmen, sondern sie entsprechend einordnen und zurückweisen, schränken keine Meinungsfreiheit ein – sie üben sie aus.

Drittens gibt es kein Recht, die eigene Meinung an einem beliebigen Ort zu verbreiten. Bibliotheken treffen täglich Auswahlentscheidungen nach fachlichen Kriterien und professionellen Standards. Das ist keine Zensur, sondern bibliothekarische Kernaufgabe – und sie ist sachlich geboten sowie rechtlich zulässig.

Was Bibliotheken tun können

Bibliotheken können gegensteuern, indem sie beispielsweise Begriffe aktiv besetzen, Hausordnungen mit Antidiskriminierungsklauseln versehen, ihre Vergabepraxis bei Raumanmietungen überprüfen, Veranstaltungen störungsfrei planen, den souveränen Umgang mit rechten Medien üben oder sich mit anderen Beratungsstellen vernetzen.

Wer versteht, wie Rechtsextreme »Meinungsfreiheit« umdeuten – als Privileg einer ethisch und kulturell homogenen Gruppe, nicht als universales Grundrecht –, kann ihren Angriffen argumentativ selbstbewusst begegnen. 

Bibliotheken stehen dabei nicht nur in der Pflicht, sich zu verteidigen. Sie haben auch die Möglichkeit, als starke demokratische Institutionen sichtbar zu werden – gerade in Zeiten, in denen die Demokratie unter Druck gerät.

Handlungsempfehlungen aus der Beratungspraxis

Auf Grundlage ihrer Beratungspraxis gibt die MBR regelmäßig Publikationen heraus, um die Akteurinnen und Akteure vor Ort bei der Auseinandersetzung mit diesen Herausforderungen und der Entwicklung eigener Handlungsstrategien zu unterstützen.

Zuletzt wurde 2025 die Publikation »Wichtiger denn je: Wir lassen uns das Wort nicht nehmen! Empfehlungen für die Durchführung störungsfreier Veranstaltungen« veröffentlicht.

2023 ist »Alles nur leere Worte? Zum Umgang mit dem Kulturkampf von rechts in Bibliotheken« erschienen.

 

DOI: 10.24403/jp.1559714

Matthias Müller ist Diplom-Sozialpädagoge und Sozialarbeiter sowie Trainer in der politischen Bildungsarbeit. 

Seit 2007 berät und schult er bei der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) Parteien, Verwaltung, Religionsgemeinschaften, Bibliotheken, Kunst und Kulturbetriebe, Museen, Gedenkstätten, Verbände, Unternehmen, Gewerkschaften sowie engagierte Gruppen und Einzelpersonen zum Umgang mit Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Rassismus, Antisemitismus und Verschwörungsideologie. 

Seine Schwerpunkte liegen in der Beratung von Bibliotheken, Museen und Gedenkstätten, sozialen und kirchlichen Einrichtungen und bei den Themen Kulturkampf von rechts, Antifeminismus und Antisemitismus.

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