ver.di kündigt Klage gegen Sonntagsöffnung in NRW an

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will gegen die Möglichkeit der Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen klagen.

 

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wird gegen das am 9. Oktober 2019 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete Bibliotheksstärkungsgesetz, das eine Sonntagsöffnung von Bibliotheken ermöglicht, eine Normenkontrollklage einreichen. Das hat Kerstin Thorwirth von der ver.di-Bundesarbeitsgruppe Archive, Bibliotheken, Dokumentationseinrichtungen bei einer Diskussionsveranstaltung im Rahmen der bibliothekarischen Digital-Konferenz #vbib am Dienstag bekanntgegeben. Thorwirth sagte: „Unser Jurist hat die Rechtslage geprüft und sieht gute Chancen für eine erfolgreiche Klage.“

Dem Bibliotheksstärkungsgesetz in NRW war eine Änderung des NRW-Kulturfördergesetzes vorausgegangen. Sie war nötig, um die kulturelle Bedeutung der Bibliotheken präziser und zeitgemäßer zu beschreiben. Nun ist von ihnen als Orten die Rede, die „der Begegnung, Kommunikation, dem kulturellen Austausch und der gesellschaftlichen Integration“ dienen. Gerade in kleinen Städten und Gemeinden, so der Gesetzestext, könnten sie zu „Zentren der Kultur“ weiterentwickelt werden.

Auf der Basis dieser Beschreibung war es möglich, die Bedarfsgewerbeverordnung des Landes zu ändern. Dort ist geregelt, welchen Arbeitnehmern abweichend vom Bundesarbeitszeitgesetz doch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt ist. In der von ver.di nun angekündigten Normenkontrollklage soll geklärt werden, ob die neue Regelung in der NRW-Bedarfsgewerbeordnung mit dem Bundesarbeitszeitgesetz vereinbar ist.

Die Sonntagsöffnung von Bibliotheken sorgt seit Jahren für heftige Debatten im Berufsstand. Befürworter führen ins Feld, dass Bibliotheken mit ihrer zunehmenden Bedeutung als Treffpunkt und sogenannter dritter Ort der Bevölkerung auch an Sonntagen zur Verfügung stehen sollten, wenn gerade auch Familien Zeit für einen Bibliotheksbesuch haben. Bei anderen Kultureinrichtungen wie Museen oder Theatern sei das problemlos möglich.

Gegner der Sonntagsöffnung verweisen darauf, dass viele Bibliotheken aufgrund von Sparmaßnahmen schon unter der Woche nicht mit ihrem vollen Angebot öffnen könnten. Außerdem fürchten sie, dass die geplante Freiwilligkeit der Sonntagsarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell in einen Zwang umschlagen könnte.

Besonders umstritten ist, inwieweit bei einer Sonntagsöffnung auch ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz kommen dürfen.

 

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