Mehr Fortschritt wagen – auch für Bibliotheken!

Der dbv hat sich die bibliothekspolitischen Versprechen der neuen Bundesregierung und wie diese nun umgesetzt werden sollten genau angeschaut – eine Analyse.
Was können Bibliotheken von der neuen Bundesregierung erwarten? Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) hat den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP analysiert. Foto: Andreas Gruhl - stock.adobe.com

 

Das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung unter dem Motto »Mehr Fortschritt wagen« enthält auch für Bibliotheken eine Reihe von relevanten Vorhaben: eine »Kultur mit allen«, faire Rahmenbedingungen beim E-Lending, Sonntagsöffnung und Stärkung von Bibliotheken als dritte Orte, ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht. Als niedrigschwellig zugängliche Kultur- und Begegnungsorte, als Orte der Bildung und als Multiplikatoren der Nachhaltigkeit leisten Bibliotheken einen wichtigen Beitrag zu einer offenen und inklusiven Gesellschaft und zur Bildungsgerechtigkeit. Damit sie diese Rolle vollumfänglich wahrnehmen können, müssen die Vorhaben der Bundesregierung in diesen Bereichen nun zügig umgesetzt werden.

Seit dem 8. Dezember ist eine neue Bundesregierung im Amt. Den Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition (fortan: »Koalitionsvertrag«) – und insbesondere das klare Bekenntnis, faire Rahmenbedingungen beim E-Lending zu schaffen, begrüßte der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) in einer Pressemitteilung. Was aber sind genau die Vorhaben der neuen Bundesregierung, die für Bibliotheken relevant sind? Wie können Bibliotheken zum Gelingen dieser Vorhaben beitragen? Und was muss geschehen, damit diese schnellstmöglich umgesetzt werden? Dieser Artikel gibt eine Übersicht der zehn für Bibliotheken relevantesten Ziele der neuen Bundesregierung und setzt diese mit dem gesellschaftlichen Auftrag der Bibliotheken und den ausstehenden bibliothekspolitischen Forderungen des dbv in Verbindung.

 

 

1. »Eine Kultur mit allen«

»Wir wollen Kultur mit allen ermöglichen […] Wir stehen für eine diskriminierungsfreie Kultur- und Medienpolitik […]. In einem ›Plenum der Kultur‹ werden wir mit Kommunen, Ländern, Kulturproduzentinnen und -produzenten, Verbänden und Zivilgesellschaft Kooperation verbessern und Potenziale von Standards beraten.«
Koalitionsvertrag, S. 121-122

Eine offene, vielfältige und niedrigschwellige Kulturpolitik könnte kaum besser zu Bibliotheken passen. Bibliotheken sind die meistgenutzte Kultur- und Bildungseinrichtung in Deutschland: fast 9 000 Bibliotheken im städtischen wie im ländlichen Raum verzeichnen elf Millionen Nutzerinnen und Nutzer. Sie sind niedrigschwellig für alle zugänglich und laden, neben der Medienausleihe, zum Verweilen oder Diskutieren ein. Mit zahlreichen und meist kostenfreien Angeboten fördern sie die Medien- und Lesekompetenzen ihrer Nutzerinnen und Nutzer. Dabei arbeiten sie eng mit Schulen, Kindertagesstätten oder Volkshochschulen zusammen. In eine »Kultur mit allen«, einer Kultur »in all ihrer Vielfalt«, müssen Bibliotheken daher unbedingt aktiv einbezogen und zu einer Teilnahme an einem »Plenum der Kultur« und anderen relevanten Gremien einbezogen werden.

 

 

2. »Faire Rahmenbedingungen beim E-Lending«

»Wir wollen faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken.« Koalitionsvertrag, S. 123

Das klare Bekenntnis der neuen Bundesregierung, faire Rahmenbedingungen beim E-Lending zu schaffen, wurde vom dbv in einer Pressemitteilung unmittelbar begrüßt.1 Denn aufgrund einer rechtlichen Lücke können Bibliotheken zurzeit viele E-Books erst mit einer Verzögerung von bis zu einem Jahr nach Erscheinen verleihen (»Windowing«). Ihrem Grundauftrag – nämlich die Förderung der informationellen Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger – können Bibliotheken in der digitalen Welt daher zurzeit nur bedingt nachkommen.
Aus Sicht des dbv braucht es zur Umsetzung »fairer Rahmenbedungen« beim E-Lending nun eine gesetzliche Grundlage, die es Bibliotheken erlaubt, sofort nach Erscheinen aus allen auf dem Markt erhältlichen E-Books auszuwählen und Verleihlizenzen zu angemessenen Bedingungen zu erwerben. Er begrüßte daher ausdrücklich den Vorschlag des Bundesrats vom 29. März 2021, einen neuen Paragrafen »§ 42b Digitale Leihe«, die genau dies ermöglicht hätte, in das UrhG einzufügen.2 Diese oder eine ähnliche gesetzliche Grundlage mit dem gleichen Ziel – nämlich Bibliotheken auch Zugang zu E-Book-Neuerscheinungen zu gewähren – muss nun endlich als Gesetz verabschiedet werden.

 

 

3. Stärkung von Bibliotheken als dritte Orte und Sonntagsöffnung

»Wir wollen Bibliotheken als dritte Orte stärken und Sonntagsöffnungen ermöglichen.« Koalitionsvertrag, S. 122

Auch das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Stärkung von Bibliotheken als dritte Orte und der Sonntagsöffnung begrüßte der dbv in seiner Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag. Bibliotheken sind öffentliche Orte des Miteinanders und Erfahrungsräume: Hier finden Workshops oder Lesungen statt, es wird diskutiert und es werden Erfahrungen ausgetauscht. Solche öffentlichen Räume sind für unsere demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Trotzdem dürfen kommunale Bibliotheken zurzeit an Sonn- und Feiertagen in keinem Bundesland außer in Nordrhein-Westfalen ihre Türen mit eigenem Personal öffnen.

Aus Sicht des dbv müssen Bibliotheken daher als dritte Orte unterstützt und finanziell gefördert werden. Ein gutes Vorbild ist das aktuell laufende Förderprogramm »Vor Ort für Alle« für Bibliotheken im ländlichen Raum im Rahmen des Programms »Kultur in ländlichen Räumen« der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das von den Kommunen mitfinanziert wird. Damit zudem auch Familien, alleinerziehende und beruflich stark beanspruchte Menschen das breite Programm von Bibliotheken wahrnehmen können, gehört dazu gleichzeitig auch, die Ausweitung der Möglichkeit der Sonntagsöffnung im Bundesarbeitszeitgesetz auf kommunale Bibliotheken. Dies muss mit einer angemessenen finanziellen Unterstützung und Personalausstattung einhergehen. Mit seinem klaren Bekenntnis im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine Grundlage für diese seit über 15 Jahren bestehenden Forderung des dbv geschaffen.

 

 

4. Digitalisierung der Kultur

»Wir schaffen ein Kompetenzzentrum für digitale Kultur, das Kulturakteurinnen und -akteure berät, vernetzt und qualifiziert. Wir fördern den Aufbau eines Datenraums Kultur, der sparten- und länderübergreifend Zugang zu Kultur ermöglicht.«
»Die Neustart-Programme führen wir zunächst fort, um den Übergang nach der Pandemie abzusichern.«
Koalitionsvertrag, S. 122

Bereits die bisherige Kulturstaatsministerin Monika Grütters hatte mit dem Perspektivenpapier »Kulturen im digitalen Wandel« eine wichtige Grundlage für die Digitalisierung im Kulturbereich gelegt. Am partizipativen Strategieprozess zur Ausarbeitung dieses Papiers war die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) involviert gewesen und hatte den Prozess, gemeinsam mit dem Bundeskulturressort, moderiert. Mit dem BKM-Programm »WissensWandel« innerhalb von Neustart-Kultur wurden Bibliotheken und Archive dabei unterstützt, ihre digitalen Angebote auszubauen. Dass die neue Bundesregierung nun diesen Digitalisierungsprozess unter anderem mit einem »Kompetenzzentrum für digitale Kultur« und dem Aufbau eines »Datenraums Kultur« weiter vorantreiben sowie die Neustart-Programme fortführen will, ist begrüßenswert. An diesen Vorhaben müssen Bibliotheken aktiv einbezogen werden.

 

 

5. Inklusive (digitale) Bildung

»Wir wollen allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern.«
Koalitionsvertrag, S. 93
»Gemeinsam mit den Ländern werden wir die öffentlichen Bildungsausgaben deutlich steigern.«
Koalitionsvertrag, S. 94
»[Wir werden] einen Bildungsgipfel einberufen, auf dem sich Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über neue Formen der Zusammenarbeit und gemeinsame ambitionierte Bildungsziele verständigen.«
Koalitionsvertrag, S. 94
»Wir unterstützen zivilgesellschaftliches Bildungsengagement und die Einbindung außerschulischer Akteure
Koalitionsvertrag, S. 95
»Wir wollen Länder und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützen […]. Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Einrichtung, den Betrieb und die Vernetzung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung fördern und eine zentrale Anlaufstelle für das Lernen und Lehren in der digitalen Welt schaffen.«
Koalitionsvertrag, S. 96

Das Bildungskapitel im Koalitionsvertrag ist für Bibliotheken ebenso zentral wie das oben erwähnte Kapitel zur Kultur. Denn Bibliotheken sind Orte, in denen Bildung stattfindet: In ihnen gibt es ein breites und offenes Angebot an Lern- und Informationsmaterialien, sie sind attraktive und niedrigschwellig zugängliche Lernorte, und sie leisten aktive Bildungsarbeit mit ihren Schulungsangeboten zu Lese-, Medien- und Informationskompetenz. Zudem sind Bibliotheken wichtige Bildungspartner für Kindertagesstätten, Schulen und Volkshochschulen. Sie versorgen diese mit passenden Medien und unterstützen sie bei der Leseförderung und der Förderung von Medien- und Informationskompetenz. Hier können digitale Medien ausprobiert, in digitalen Datenbanken recherchiert und es kann mit ihnen gelernt werden.

Als Bildungspartner müssen Bibliotheken daher unbedingt in Strategien und Aktionen zur (digitalen) Bildung auf allen politischen Ebenen, wie dem Aufbau von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Lernen, einbezogen werden. Der dbv wird sich am Bildungsgipfel zu neuen Formen der Zusammenarbeit und gemeinsam Bildungszielen aktiv beteiligen.

 

 

6. Nachhaltigkeit – »Richtschnur« der Politik

»Die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) sind Richtschnur unserer Politik. Wir werden die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit weiterentwickeln und die Governance-Strukturen überprüfen
Koalitionsvertrag, S. 36
»Den Nationalen Aktionsplan zur Bildung für nachhaltige Entwicklung wollen wir in allen Bildungsphasen und -bereichen bundesweit verankern und deutlich stärken.«
Koalitionsvertrag, S. 98
»Wir richten eine zentrale Anlaufstelle ›Green Culture‹ ein, die Kompetenzen, Wissen, Datenerfassung, Beratung und Ressourcen für die ökologische Transformation anbietet.«
Koalitionsvertrag, S. 122

Als niederschwellig zugängliche Einrichtungen, in denen Wissen, Information und Infrastruktur geteilt und langfristig sowie konsumfrei für alle zur Verfügung gestellt wird, leisten Bibliotheken einen wichtigen Beitrag zu allen 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Darüber hinaus setzen sich immer mehr Bibliotheken proaktiv für das Thema ein – sei es durch die Bereitstellung von Informationsmaterial, die thematische Erweiterung ihres Medienbestandes oder durch Diskussionsrunden und Workshops zum Thema Nachhaltigkeit.
Allerdings fanden sie dafür politisch auf Bundesebene bislang wenig Beachtung. Die Forderung des dbv nach einer Aufnahme der Bibliotheken in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie3 blieb unbeantwortet. Der dbv begrüßt daher, dass die neue Bundesregierung die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickeln und die Governance-Strukturen überprüfen will. Er wird sich dafür einsetzen, dass Bibliotheken bei der Weiterentwicklung der Strategie eingebunden werden. Auch die Stärkung des Nationalen Aktionsplans zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) begrüßt der dbv. Denn als zentrale Bildungspartner für Schulen und Kindertagesstätten und mit ihren Angeboten im Bereich der Leseförderung und der Medienbildung leisten sie einen wichtigen Beitrag zur BNE.

Zu begrüßen ist aus Sicht des dbv ebenfalls die geplante zentrale Anlaufstelle »Green Culture«, die kulturellen Einrichtungen »Kompetenzen, Wissen, Datenerfassung, Beratung und Ressourcen für die ökologische Transformation« anbieten wird.4 Denn selbstverständlich müssen Kultureinrichtungen auch ihre eigene Klimabilanz unter die Lupe nehmen – Bibliotheken gehen diese Herausforderung zum Teil bereits aktiv an.5

 

 

7. Ein »wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht«

»Wir setzen uns für ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht ein.«
Koalitionsvertrag, S. 21

Bibliotheken sammeln, erschließen, verleihen und machen Werke zugänglich, von denen die meisten urheberrechtlich geschützt sind. Sie sind tagtäglich mit Fragen des Urheberrechts konfrontiert und auf ein zeitgemäßes Urheberrecht, das die Wissenschaft im Blick hat und der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung trägt, angewiesen. Der dbv begrüßt daher die Ankündigung eines wissenschaftsfreundlicheren Urheberrechts und steht der Bundesregierung dabei gerne zur Seite.

Was im geltenden Urheberrecht für Bibliotheken und ihre Nutzerinnen und Nutzer besonders behindernd ist, ist, dass Zeitungen und Publikumszeitschriften – im Gegensatz zu wissenschaftlichen Fachzeitschriften – nur vor Ort eingesehen und nicht per Kopienversand an die Forschenden übermittelt werden dürfen. Dies behindert die zeithistorische Forschung, die ohne die Konsultation von zeithistorischen Quellen, wie zum Beispiel historischen Tageszeitungen, undenkbar wäre. Das Verbot des Versands gilt sogar bei »vergriffenen« Zeitungen, die weder gedruckt noch in kommerziellen Online-Zeitungsarchiven verfügbar sind. Angesichts der Digitalisierungsbestrebungen ist dieses Verbot nicht zeitgemäß.

 

 

8. Forschungsdaten, Open Science

»Den Zugang zu Forschungsdaten für öffentliche und private Forschung wollen wir mit einem Forschungsdatengesetz umfassend verbessern sowie vereinfachen und führen Forschungsklauseln ein […]. Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur wollen wir weiterentwickeln und einen Europäischen Forschungsdatenraum vorantreiben.«
Koalitionsvertrag, S. 21
»Open Access wollen wir als gemeinsamen Standard etablieren.«
Koalitionsvertrag, S. 21

Der dbv begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, den Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern und Open Access zu fördern. Bibliotheken – und insbesondere Hochschulbibliotheken – sammeln und erschließen große Mengen an Daten und bieten technische Infrastruktur, Expertise und Dienstleistungen im Bereich des Forschungsdatenmanagements. Ein klarer und einheitlicher Rechtsrahmen sowie gute Rahmenbedingungen für die Nutzung und den Zugang zu Daten ist daher zentral. Im Bereich Open Access übernehmen viele Bibliotheken gemeinsam mit dem Rechenzentrum einen großen Teil der praktischen Umsetzung von Open-
Access-Angeboten: Sie betreiben Hochschulschriftenserver und Repositorien, unterstützen bei der Gründung von Open-Access-Zeitschriften oder übernehmen die Verwaltung von Open-Access-Publikationsfonds.6

 

 

9. Demokratie und politische Bildung

»Wir wollen eine Kultur des Respekts befördern – Respekt für andere Meinungen, für Gegenargumente und Streit, für andere Lebenswelten und Einstellungen.«
Koalitionsvertrag, S. 7
»Politische Bildung und Demokratieförderung sind mehr gefordert denn je […].«
Koalitionsvertrag, S. 11

Bibliotheken sind Orte gelebter Demokratie. In ihren Räumen treffen Nutzerinnen und Nutzer auf andere Altersgruppen, Kulturen und Meinungen – es darf und soll, mit Respekt, debattiert und diskutiert werden. Bibliotheken stellen Bürgerinnen und Bürger überparteiliche und qualitätsgeprüfte Medien zur Verfügung und leisten somit einen unverzichtbaren Beitrag zur Meinungsbildung, zu einem demokratischen Gemeinwesen sowie zur politischen Willensbildung. Mit dem Lesen fördern sie die zentrale Grundlage für sämtliche Bildungsprozesse. Durch Förderung von Medien- und Informationskompetenz ermöglichen sie die ausgewogene Einordnung von Nachrichten, Ereignissen und aktuellen gesellschaftlichen Debatten, die Beurteilung von Quellen sowie das Erkennen von Falschinformationen. Ein verstärkter Fokus auf Demokratieförderung und Demokratiebildung ist daher aus Sicht der Bibliotheken sehr zu begrüßen und muss unter aktiver Einbeziehung von Bibliotheken stattfinden.

 

 

10. Leistungsfähige Kommunen

»Kommunen müssen finanziell dauerhaft Kunst und Kultur aus eigener Kraft fördern können.«
Koalitionsvertrag, S. 122
»Unser Ziel sind leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge […].«
Koalitionsvertrag, S. 127
»Es gibt viele Kommunen mit hohen Altschulden […]. Wir wollen daher diese Kommunen von Altschulden entlasten
Koalitionsvertrag, S. 163

Bibliotheken sind Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Mit ihren auf die lokalen Bedürfnisse abgestimmten Angeboten bereichern und beleben sie, als Orte der kulturellen Begegnung, der digitalen Teilhabe und der kulturellen Bildung, Städte und Gemeinden. Gerade im ländlichen Räumen sind Bibliotheken oft die einzige Kultureinrichtung ihrer Gemeinde. Bevorstehenden Kürzungen durch verminderte Steuereinnahmen schauen Bibliotheken daher mit großer Sorge entgegen.7

Der dbv begrüßt, dass Kommunen leistungsfähiger gemacht werden sollen und dass die Altschuldenproblematik auf die Agenda gesetzt wurde. Starke Kultur- und Bildungseinrichtungen sind ein unerlässlicher Teil der lokalen Daseinsvorsorge. Er stimmt zudem der Kulturstaatsministerin Claudia Roth in ihrer Aussage zu, dass die Kultur eine »krisenfeste Struktur« braucht und »zur Pflichtaufgabe« der Kommunen werden solle.8 Bereits seit den 1950er-Jahren setzt er sich für die Einführung von Bibliotheksgesetzen auf Landesebene – mit Festschreibung der Bibliothek als Pflichtaufgabe der Kommune – ein.

 

 

[1] https://dbv-cs.e-fork.net/sites/default/files/2021-11/PM_dbv%20zum%20Koalitionsvertrag_final.pdf

[2] https://dbv-cs.e-fork.net/sites/default/files/2021-04/2021_03_29_dbv_Stellungnahme_Bundesrat_E-Lending_endg.pdf

[3] https://dbv-cs.e-fork.net/sites/default/files/2020-11/2020_10_30_dbv_Stellungnahme_Konsultation_Nachhaltigkeit.pdf

[4] Koalitionsvertrag, S. 122

[5] Siehe zum Beispiel die Weiterbildung »Erste Schritte zur Klimaneutralität - eine Klimabilanz für die Bibliothek entwickeln« der TH Köln in Kooperation mit der Fachstelle für öffentliche Bibliotheken in NRW, www.th-koeln.de/weiterbildung/erste-schritte-zur-klimaneutralitaet---eine-klimabilanz-fuer-die-bibliothek-entwickeln_88775.php

[6]  https://open-access.network/informieren/open-access-umsetzen/implementierung-von-open-access

[7] https://dbv-cs.e-fork.net/sites/default/files/2021-12/PM_dbv%20fordert%20Entlastung%20von%20Kommunen_20211209_final.pdf

[8] https://www.sueddeutsche.de/bayern/claudia-roth-augsburg-kulturstaatsministerin-ton-steinen-scherben-gruene-1.5477977

Jacqueline Breidlid ist seit September 2019 beim Deutschen Bibliotheksverband (dbv) für den Bereich Politische Kommunikation zuständig. Zuvor arbeitete sie in Brüssel als Referentin für Sozialpolitik bei der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und als Junior Officer für die Unternehmensberatung Bernstein Public Policy. Von 2011 bis 2012 war sie bei der Netzwerkplattform cinfo in der Schweiz für die Koordination von Netzwerkveranstaltungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit zuständig. Jacqueline Breidlid studierte Politik- und Europawissenschaften in den Niederlanden, Belgien und Kanada.

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